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   BVerwG, 26.11.1985 - 9 B 391.85   

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https://dejure.org/1985,7800
BVerwG, 26.11.1985 - 9 B 391.85 (https://dejure.org/1985,7800)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1985 - 9 B 391.85 (https://dejure.org/1985,7800)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1985 - 9 B 391.85 (https://dejure.org/1985,7800)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gruppenverfolgung von Palästinensern im Libanon - Einreiseverweigerung durch den Heimatstaat des Asylsuchenden als politische Verfolgung

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  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1985 - 9 B 391.85
    In dieser Entscheidung ist ausgeführt, daß auch eine Einreiseverweigerung durch den Heimatstaat des Asylsuchenden politische Verfolgung darstellen kann, wenn ihr politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1985 - 9 B 391.85
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinlänglich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Gruppenverfolgung anzunehmen ist (vgl. Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1985 - 9 B 391.85
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinlänglich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Gruppenverfolgung anzunehmen ist (vgl. Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1985 - 9 B 391.85
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang vorträgt, das Berufungsgericht habe in anderen Fällen die Berufung - teilweise auf Beschwerde des Bundesbeauftragten - wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, ist dies für die hier zu treffende Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision schon deshalb unbeachtlich, weil die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen in Asylrechtsstreitigkeiten einerseits die Berufung und andererseits die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen sind, unterschiedlichen Regeln folgen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1985 - 9 B 391.85
    Die weiterhin erhobene Rüge, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30) ab, greift ebenfalls nicht durch.
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